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OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrenskostenhilfe für ein sorgerechtliches Abänderungsverfahren; Abwendung einer Kindeswohlgefährdung; Regelmäßige Überprüfung der Anordnung einer andauernden kindesschutzrechtlichen Maßnahme von Amts wegen
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 04.08.2021 - 53 F 143/21
- OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
Es ist ein Gesichtspunkt der Grundrechtsgewährleistung durch Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30, 65; 55, 171, 182; 79, 51, 66 f.; 99, 145, 162; 143, 1, 19), dem unbemittelten Beteiligten die professionelle Hilfe bei die Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen. - BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
Es ist ein Gesichtspunkt der Grundrechtsgewährleistung durch Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30, 65; 55, 171, 182; 79, 51, 66 f.; 99, 145, 162; 143, 1, 19), dem unbemittelten Beteiligten die professionelle Hilfe bei die Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen. - BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
Es ist ein Gesichtspunkt der Grundrechtsgewährleistung durch Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30, 65; 55, 171, 182; 79, 51, 66 f.; 99, 145, 162; 143, 1, 19), dem unbemittelten Beteiligten die professionelle Hilfe bei die Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen.
- BGH, 27.04.2016 - XII ZB 67/14
Elterliche Sorge: Beschwerdeberechtigung des nicht mehr sorgeberechtigten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
Sobald eines der Tatbestandsmerkmale der Eingriffsbefugnis nicht mehr gegeben ist, ist er zu beenden (§ 1696 Abs. 2 BGB, vgl. dazu BVerfG, FamRZ 2016, 154; BGH, NJW 2016, 3303). - BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
Es ist ein Gesichtspunkt der Grundrechtsgewährleistung durch Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30, 65; 55, 171, 182; 79, 51, 66 f.; 99, 145, 162; 143, 1, 19), dem unbemittelten Beteiligten die professionelle Hilfe bei die Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen. - BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
Es ist ein Gesichtspunkt der Grundrechtsgewährleistung durch Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30, 65; 55, 171, 182; 79, 51, 66 f.; 99, 145, 162; 143, 1, 19), dem unbemittelten Beteiligten die professionelle Hilfe bei die Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen. - OLG Nürnberg, 21.09.2015 - 11 W 1334/15
Erlöschen der Lebenspartnerschaft durch Eheschließung nach Geschlechtsumwandlung
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
Sobald eines der Tatbestandsmerkmale der Eingriffsbefugnis nicht mehr gegeben ist, ist er zu beenden (§ 1696 Abs. 2 BGB, vgl. dazu BVerfG, FamRZ 2016, 154; BGH, NJW 2016, 3303). - OLG Brandenburg, 23.02.2018 - 13 WF 38/18
Sorgerechtsentzugsverfahren: Bewilligungsvoraussetzungen für …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
Verfahrenskostenhilfe ist vielmehr schon dann zu bewilligen, wenn der Verfahrensgegenstand einen ernsthaften Anlass zu eingehender Überprüfung erkennen lässt und zu erwarten ist, der Beteiligte werde Tatsachenschilderungen und Rechtsansichten vortragen können, um seine Rechte geltend zu machen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht - 4. Familiensenat, Beschluss vom 23. Februar 2018, Az. 13 WF 38/18).
- OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23
Überprüfung einer Kinderschutzmaßnahme
Das Familiengericht hat auch im Verfahren zur Überprüfung einer Entziehung der elterlichen Sorge ohne Bindung an etwa formulierte Anträge der Beteiligten die zur Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung maßgeblichen Tatsachen zu ermitteln und eine Entscheidung zu treffen, die einer festgestellten Kindeswohlgefährdung wirksam begegnet und dabei eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte erreicht, indem sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern als auch die Individualität des Kindes als Grundrechtsträger berücksichtigt werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.02.2022 - 9 WF 282/21 -, Rn. 10, juris).