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   OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21   

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https://dejure.org/2022,3240
OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21 (https://dejure.org/2022,3240)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.01.2022 - 9 WF 282/21 (https://dejure.org/2022,3240)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Januar 2022 - 9 WF 282/21 (https://dejure.org/2022,3240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenskostenhilfe für ein sorgerechtliches Abänderungsverfahren; Abwendung einer Kindeswohlgefährdung; Regelmäßige Überprüfung der Anordnung einer andauernden kindesschutzrechtlichen Maßnahme von Amts wegen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
    Es ist ein Gesichtspunkt der Grundrechtsgewährleistung durch Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30, 65; 55, 171, 182; 79, 51, 66 f.; 99, 145, 162; 143, 1, 19), dem unbemittelten Beteiligten die professionelle Hilfe bei die Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen.
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
    Es ist ein Gesichtspunkt der Grundrechtsgewährleistung durch Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30, 65; 55, 171, 182; 79, 51, 66 f.; 99, 145, 162; 143, 1, 19), dem unbemittelten Beteiligten die professionelle Hilfe bei die Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen.
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
    Es ist ein Gesichtspunkt der Grundrechtsgewährleistung durch Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30, 65; 55, 171, 182; 79, 51, 66 f.; 99, 145, 162; 143, 1, 19), dem unbemittelten Beteiligten die professionelle Hilfe bei die Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen.
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 67/14

    Elterliche Sorge: Beschwerdeberechtigung des nicht mehr sorgeberechtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
    Sobald eines der Tatbestandsmerkmale der Eingriffsbefugnis nicht mehr gegeben ist, ist er zu beenden (§ 1696 Abs. 2 BGB, vgl. dazu BVerfG, FamRZ 2016, 154; BGH, NJW 2016, 3303).
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15

    G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
    Es ist ein Gesichtspunkt der Grundrechtsgewährleistung durch Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30, 65; 55, 171, 182; 79, 51, 66 f.; 99, 145, 162; 143, 1, 19), dem unbemittelten Beteiligten die professionelle Hilfe bei die Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen.
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
    Es ist ein Gesichtspunkt der Grundrechtsgewährleistung durch Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 53, 30, 65; 55, 171, 182; 79, 51, 66 f.; 99, 145, 162; 143, 1, 19), dem unbemittelten Beteiligten die professionelle Hilfe bei die Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte zu ermöglichen.
  • OLG Nürnberg, 21.09.2015 - 11 W 1334/15

    Erlöschen der Lebenspartnerschaft durch Eheschließung nach Geschlechtsumwandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
    Sobald eines der Tatbestandsmerkmale der Eingriffsbefugnis nicht mehr gegeben ist, ist er zu beenden (§ 1696 Abs. 2 BGB, vgl. dazu BVerfG, FamRZ 2016, 154; BGH, NJW 2016, 3303).
  • OLG Brandenburg, 23.02.2018 - 13 WF 38/18

    Sorgerechtsentzugsverfahren: Bewilligungsvoraussetzungen für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
    Verfahrenskostenhilfe ist vielmehr schon dann zu bewilligen, wenn der Verfahrensgegenstand einen ernsthaften Anlass zu eingehender Überprüfung erkennen lässt und zu erwarten ist, der Beteiligte werde Tatsachenschilderungen und Rechtsansichten vortragen können, um seine Rechte geltend zu machen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht - 4. Familiensenat, Beschluss vom 23. Februar 2018, Az. 13 WF 38/18).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.2023 - 16 UF 65/23

    Überprüfung einer Kinderschutzmaßnahme

    Das Familiengericht hat auch im Verfahren zur Überprüfung einer Entziehung der elterlichen Sorge ohne Bindung an etwa formulierte Anträge der Beteiligten die zur Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung maßgeblichen Tatsachen zu ermitteln und eine Entscheidung zu treffen, die einer festgestellten Kindeswohlgefährdung wirksam begegnet und dabei eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte erreicht, indem sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern als auch die Individualität des Kindes als Grundrechtsträger berücksichtigt werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.02.2022 - 9 WF 282/21 -, Rn. 10, juris).
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